easy-vermieter
Zurück

Cookie-Richtlinie

1. Überblick

Diese Anwendung setzt technisch notwendigen Browser-Speicher ein, um die Anmeldung aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus nutzen wir Google Analytics 4 für die anonyme Reichweitenmessung – aber ausschließlich nach Deiner ausdrücklichen Einwilligung im Hinweisbanner. Ohne Einwilligung wird keine Verbindung zu Google-Servern hergestellt.

2. Eingesetzte Speichermechanismen

NameTypZweckDauerRechtsgrundlage
sb-*-auth-tokenlocalStorageAufrechterhaltung der PasswortBis zum Logout§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (technisch notwendig)
cookie-consent.v1localStorageSpeicherung Deiner Auswahl im Cookie-HinweisDauerhaft (bis manuell gelöscht)§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG
_ga, _ga_*Cookie (Google Analytics 4)Anonyme Reichweitenmessung – nur nach Einwilligung im Banner geladenmax. 2 Jahre§ 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)

Für rein technisch notwendigen Speicher ist nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG keine Einwilligung erforderlich.

3. Google Analytics (nur nach Einwilligung)

Nach Einwilligung im Hinweisbanner laden wir Google Analytics 4 von der Google Ireland Ltd. (Irland). Dabei werden eine pseudonymisierte Online-Kennung (_ga), die aufgerufenen Seiten sowie grobe Geräte- und Standortinformationen übermittelt; die IP-Adresse wird dabei nicht vollständig gespeichert. Daten können an Google LLC (USA) übermittelt werden.

Es werden keine weiteren Drittanbieter-Cookies oder Werbenetzwerke eingebunden.

4. Auswahl ändern

Du kannst Deine im Hinweisbanner getroffene Auswahl jederzeit zurücksetzen. Wähle danach „Nur notwendige“, wird Google Analytics nicht mehr geladen – der Banner wird beim nächsten Seitenaufruf erneut angezeigt.

5. Änderungen

Sollten künftig zusätzliche Cookies oder Tracking-Mechanismen eingeführt werden, wird diese Richtlinie aktualisiert und ein neuer Einwilligungsdialog angezeigt.

Stand: 03.10.2026