Cookie-Richtlinie
1. Überblick
Diese Anwendung setzt technisch notwendigen Browser-Speicher ein, um die Anmeldung aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus nutzen wir Google Analytics 4 für die anonyme Reichweitenmessung – aber ausschließlich nach Deiner ausdrücklichen Einwilligung im Hinweisbanner. Ohne Einwilligung wird keine Verbindung zu Google-Servern hergestellt.
2. Eingesetzte Speichermechanismen
| Name | Typ | Zweck | Dauer | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
sb-*-auth-token | localStorage | Aufrechterhaltung der Passwort | Bis zum Logout | § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (technisch notwendig) |
cookie-consent.v1 | localStorage | Speicherung Deiner Auswahl im Cookie-Hinweis | Dauerhaft (bis manuell gelöscht) | § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG |
_ga, _ga_* | Cookie (Google Analytics 4) | Anonyme Reichweitenmessung – nur nach Einwilligung im Banner geladen | max. 2 Jahre | § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) |
Für rein technisch notwendigen Speicher ist nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG keine Einwilligung erforderlich.
3. Google Analytics (nur nach Einwilligung)
Nach Einwilligung im Hinweisbanner laden wir Google Analytics 4 von der Google Ireland Ltd. (Irland). Dabei werden eine pseudonymisierte Online-Kennung (_ga), die aufgerufenen Seiten sowie grobe Geräte- und Standortinformationen übermittelt; die IP-Adresse wird dabei nicht vollständig gespeichert. Daten können an Google LLC (USA) übermittelt werden.
Es werden keine weiteren Drittanbieter-Cookies oder Werbenetzwerke eingebunden.
4. Auswahl ändern
Du kannst Deine im Hinweisbanner getroffene Auswahl jederzeit zurücksetzen. Wähle danach „Nur notwendige“, wird Google Analytics nicht mehr geladen – der Banner wird beim nächsten Seitenaufruf erneut angezeigt.
5. Änderungen
Sollten künftig zusätzliche Cookies oder Tracking-Mechanismen eingeführt werden, wird diese Richtlinie aktualisiert und ein neuer Einwilligungsdialog angezeigt.
Stand: 03.10.2026
